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Diese 5 Roller-Führerschein-Optionen hast Du als Autofahrer

Manchmal ist es einfach Liebe: Du siehst dieses Fahrzeug mit zwei Rädern und dein ganzer Körper schreit, dass er es haben will. Es braucht! Sofort!

 

Genauso oft ist es aber auch dein Verstand, der dir sagt: Dir fehlt ein zuverlässiges Verkehrsmittel, dass dich unabhängig macht, preisgünstig ist und dich fahrtechnisch nicht überfordert.

 

Wo landest Du? Beim Roller. Neben deinem PKW das ideale Zweitfahrzeug. Jetzt solltest Du nur noch wissen, welches Roller-Modell unter welchen Bedingungen Du eigentlich fahren darfst. Die Lösung: Schau in deinen Führerschein. Dann ist sofort klar, welche fünf Optionen Du hast.

1.) 50 cm³: aufsteigen & losrollern mit 45 Km/h

 

Den Yamaha NEO’s darfst Du mit deinem Autoführerschein fahren!

 

Mit deinem PKW-Führerschein (aktuelle Klasse B und frühere) darfst Du nicht nur Automoblie, sondern weitere Fahrzeuge bewegen: z.B. die Roller, die unter die eigene Führerschein-Klasse AM fallen. Vergiss also die 14 Stunden Theorie in der Fahrschule, die Du für AM eigentlich brauchst. Die Stunden hast Du mit deinem PKW-Schein bereits abgegolten.

 

Mit AM darfst Du u.a. zweirädrige Kleinkrafträder (inkl. Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³ (bis zu 4 kW bei Elektromotor) fahren. Und nebenbei: In deinem Führerschein B ist nicht nur AM für 50 cm³ Roller enthalten, sondern auch die Klasse L. Ganz spannend, hier erschließt sich die wunderbare Welt der Trecker und Zugmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für Dich. Aber das ist eine ganz andere Geschichte …

 

2.) 125 cm³: Autoführerschein vor 1.4.1980 gemacht?

 

Von der folgenden Regelung haben nur ganz Wenige Gebrauch gemacht, weil in grauer Urzeit vergleichsweise viele Fahrer parallel mit dem PKW- auch einen damals noch recht billigen Motorradführerschein erworben haben: Eine Pkw-Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt auch direkt zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum bis 125 cm³ und maximal 15 PS) in Deutschland und im Ausland.

Mehr 125er geht nicht: die Yamaha XMAX 125

 

3.) 125 cm³: Fünf Jahre Autoführerschein? Ziffer 196!

 

Auch Autofahrer im Alter von mindestens 25 Jahren, die seit fünf Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B haben, dürfen seit Anfang 2020 „Leichtkrafträder“ fahren. Das sind Motorräder und natürlich Roller mit einem Hubraum bis 125 cm³ und maximal 15 PS. (Hat man keinen PKW-Führerschein, kann man diese Fahrzeuge mit einem Motorradführerschein A1 führen.)

 

Die einzige Bedingung für den Fahrspaß über den Pkw-Schein sind neun Theorie-Unterrichtseinheiten (mind. 13,5 Stunden) in der Fahrschule, die ohne anschließende Prüfung absolviert werden müssen. Diese Option – die dir den Einstieg in die 125er Rollerklasse ermöglicht – wird auch oft „Ziffer 196“ genannt: Du musst dir diese Fahrerlaubnis für 125er nämlich in deinen normalen PKW-Führerschein unter der Ziffer 196 eintragen lassen. Aber Achtung: Das ist eine Regelung, die nur in Deutschland gilt – mal schnell über die Grenze zum Shoppen ist nicht legal.

Ein Midsize-Roller mit 125 cm³: die Yamaha NMAX 125

 

4.) 300 cm³: Autoführerschein und mindestens 21 Jahre alt?

 

Der Yamaha Tricity 300 hat zwischen seinen beiden Vorderrädern eine Spurbreite von mehr als 460 Millimetern – darum gilt er als Trike. Und deshalb kannst Du wiederum mit dem Tricity 300 den Gang in die Fahrschule ganz vermeiden: Wenn Du den Autoführerschein hast und mindestens 21 Jahre alt bist, darfst Du ihn „einfach so“ fahren. Keine Fahrstunden, kein Büffeln, kein Prüfungs-Stress. Aber auch hier gilt: Du darfst so nur innerhalb Deutschlands fahren und nicht im Ausland!

 

Mit 28 PS für alle Autofahrer ab 21 Jahren sofort fahrbereit: der Tricity 300

 

5.) Hubraum XXL: der „richtige“ Motorradführerschein

 

Die Hubraum- und PS-starken Motorrad-Roller von Yamaha machen natürlich am meisten Spaß auf jeder Straße. Mit der XMAX 300 geht es bei 300 cm³ und 28 PS los, die TMAX mit ihren 560 cm³ und 48 PS Zweizylinder ist der Top-Roller im Yamaha Lineup.

 

Das sportliche Flaggschiff der Yamaha Roller-Flotte: der TMAX 560

 

Dafür brauchst Du aber den passenden Führerschein: Es reicht für die Premium-Roller die Klasse A2, denn diese Roller sind „Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht überstiegen wird, und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.“ Für den A2 musst Du mindestens 18 Jahre alt sein. Wer schon 24 Jahre alt ist, kann sich direkt auf den Führerschein Klasse A schulen lassen – dann ist der PS-Zahl nach oben hin keine Grenze mehr gesetzt.

 

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