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Dank dieses Tricks können viele Autofahrer ganz legal Motorrad fahren!

Seien wir ehrlich. Die Gesetzeslage in Sachen Führerschein ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Die EU hat ihr übliches Scherflein dazu beigetragen. Darum wundert es den einen oder andern auch, warum es Leute gibt, die den formidablen Tricity 300 auch ohne Motorradführerschein bewegen dürfen.

Sieht aus wie ein Roller, fährt sich wie Motorrad, legt sich mit der Leaning Multi Wheel-Neigetechnik an beide Vorderräder wie ein Supersportler in die Kurven … seltsam. Warum also mit dem Autoführerschein? Die kurze Antwort beim Blick auf die Historie:

Es liegt an der Spurbreite von 470 mm.

Wenn man allerdings ins Detail geht, wird es etwas verwickelter: Als über die 2010er Jahre verteilt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie – mit der heute 27 europäische Länder vereinheitlicht werden – in deutsches Recht umgesetzt wurde, hat der Gesetzgeber in Berlin alle Fahrzeuge auf den Straßen neu durch sortiert. Für uns interessant: Normale Trikes wurden der Motorrad-Führerscheinklasse A1 (bis 15 kW) oder A2 (über 15 kW) zugeschlagen, vierrädrige Fahrzeuge wie Quads blieben in der Klasse B –  bei den Automobilen.

Doch keine Regelung ohne Ausnahme.

Ein Roller mit zwei Rädern vorne galt seit 2006 – warum auch immer – rechtlich als „mehrspuriges Kraftfahrzeug“ und nicht als „Kraftrad“. Dies wiederum hatte zur Folge, dass man ab 2006 und den folgenden Jahren ein Fahrzeug wie den Tricity 300 mit der Fahrerlaubnis Klasse B – dem normalen Autoführerschein – fahren durfte.

Technisch hatte die Zuordnung allerdings eine Voraussetzung. Mehrspuriges Fahrzeug war ein 3-Rad-Roller nur, wenn die Spurbreite vorne über 460 mm lag. Darunter: ab zu den Krafträdern und einem eigenen Führerschein. Das änderte sich auch nach sieben rechtsfreien Jahren nicht, als im Januar 2013 das Führerschein-Schlupfloch durch eine deutsche Novelle geschlossen wurde: Nach § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) läßt die Klasse B das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern nicht mehr zu.

Stichtag 18. Januar 2013

Warum also darfst Du immer noch deinen Tricity fahren? Das magische Wort ist ein typisch deutsches Kulturgut und heißt Besitzstandswahrung. Danach gilt: Mit der ganz alten KFZ-Klasse 3 oder einer vor dem 18.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen der Tricity und alle anderen dreirädrigen Kraftfahrzeuge auch heute und in aller Zukunft noch gefahren werden. Solange die Spurbreite über 460 mm liegt. Der Tricity 300 hat 470 mm. Ein Zentimeter kann manchmal so viel Spaß bringen.

PS: 

Die Paragraphenlage führt übrigens auch dazu, dass dein Tricity 300 mit einem überaus opulenten Bremssystem ausgerüstet ist: Links im Fußraum findet man den Hebel für die Feststellbremse – wie beim PKW. Dem Recht geschuldet ist auch das antiquierte Fußbremspedal rechts im Durchsteigtunnel. Die beiden Handbremshebel am Lenker, die mit den drei Scheibenbremsen verbunden sind, würden zum zügigen Stopp vollkommen ausreichen.

 

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