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Recht und Ordnung: Wo darfst Du deinen Roller parken?

Schnell rein in die Stadt zum Shoppen – mit dem Roller geht das bestens. Kein Stau, allles geht flüssig voran – bis zum Rand der Fußgängerzone. Dort allerdings taucht die Frage auf:

Wo kann ich eigentlich parken?

Rechtlich gesehen ist die Lage eindeutig: Dein Roller ist ein Kraftfahrzeug wie jedes andere auch. Es darf nur auf den dafür ausgewiesenene Flächen halten und parken – das sind besondere Bereiche im öffentlichen Straßenraum, auf Privatgeländen, sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen. Da gibt es zeitliche Einschränkungen oder man muss ein Entgelt dafür entrichten – sprich das Parkticket ziehen, wenn man überhaupt einen Parkplatz findet. Deshalb parken wir Rollerfahrer auch gerne abseits dieser Flächen, nämlich auf Gehwegen, Radstreifen und überhaupt dem Terrain der Fußgänger.

Geht doch? Jein.

Auch das Halten und Parken auf Gehwegen und Fußgängerbereichen ist nach der Straßenverkehrsordnung StVo und den zusätzlichen lokalen Bestimmungen – in Hamburg z.B. das Hamburgische Wegegesetz – grundsätzlich verboten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist.

 

Da hilft kein Rausreden oder der sanfte Hinweis, dass doch locker zwei Autos nebeneinander auf den Fußweg passen würden. Auch wenn der Roller nur zwei Räder hat und kaum auffällt – grundsätzlich verboten. Parkt man trotzdem auf Geh- und Radwegen, werden schnell Bußgelder fällig.

 

Kein Scherz: Der Gesetzgeber verlangt von euch, dass ihr eure Roller so abstellt, wie es für Euer Auto auch legal ist. Wenn ihr das befolgt, werdet ihr der neue beste Freund von allen Autofahrern, die auch gerade einen Parkplatz suchen – versprochen! 😉

 

Mit ein wenig Voraussicht kann man das Ticket und die Strafe aber meist verhindern. Wir haben mit einem Beamten der Hamburger Verkehrspolizei darüber gesprochen und er hat sich den einen oder anderen Hinweis und Tipp entlocken lassen.

Das sagt die Polizei zu dem Thema

 

Die gute Nachricht: Nicht die ganze Staatsmacht ist hinter dir her. Mindere Verstöße wie Falschparken fallen zwar in die Zuständigkeit aller Beamten und “Polizisten”, doch es gibt Abstufungen und Hierarchien im Apparat.

 

Die überwiegende Mehrheit der “Beamten” aus Revieren und Verkehrstaffeln, die in der Stadt auf Streife sind, werden einen falsch abgestellten Roller kaum wahrnehmen oder einfach ignorieren, wenn er platzsparend und nicht grob verkehrsbehindernd geparkt ist. Darauf zu achten, ist der Job der “Angestellten im Polizeidienst”, die zu zweit oder alleine auch oft zu Fuß unterwegs sind, um Verkehrsdelikte zu dokumentieren und aufzunehmen – sprich, einen Straßzettel in Auftrag zu geben.

 

Doch auch die Angestellten der Polizei – in der Regel zwei oder drei Personen pro Revier – und ihre nicht uniformierten Mitstreiter, wie in Hamburg früher die “Vollzugsbeauftragten” und nun die “Parkraum-Manager” vom Landesdienst Verkehr LBV, haben großen Ermessensspielraum, wenn es ans Verteilen der Tickets geht. Sprich: Auch da wird ein Auge zugedrückt, wenn man sich an einige ungeschriebene, aber goldene Regeln hält.

 

Wenn man auf dem Fußweg nur geduldet ist, ist bereits dieses Parken grenzwertig. Stellt euch vor, die Beifahrertür des roten PKW links wird geöffnet und ihr wollt mit der Zwillings-Kinderkarre zwischen Tür und Roller durch… keine Frage: da steht ihr voll im Weg. Also lieber einen anderen Platz für den Roller suchen, auch wenn es vor der Haustür am bequemsten ist.

Die goldenen Regeln für´s knöllchenfreie parken

Ganz oben: Von den Kampfzonen sollte man sich fernhalten. Wo die Auto- und Motorradposer sich gerne zeigen, da, wo alle parken, und dort, wo die Meschenmassen aus Bussen und U-Bahnschächten drängen, fällt man als Rollerparker nur unnötig auf. Schon fünfzig Meter weiter, in einer ruhigen Seitenstraße, ist die Lage völlig entspannt und die Sheriffs sind kulanter.

 

Ihr Blick wird weniger scharf, wenn der Rollerist sich auf Gehwegen gezielt die Bereiche aussucht, die ohnehin nicht zu gebrauchen sind. Stellt euch gezielt zwischen Parkspur, Baumbestand und Fußweg in jenen Übergangsbereich, in dem kein normaler Mensch laufen würde: Dort ist euer Rollerplatz.

 

Bewährt hat sich in den letzten zwei, drei Jahren auch, den Roller weit ab der Abwurfstellen der E-Scooter zu parken. Wo kein Mensch sich um Parkdisziplin kümmert, regiert oft das Chaos. Da will man nicht reingeraten. Also auch da: Abstand. Sonst wird man ganz schnell – so heißt es im Hamburger Polizei-Jargon – abgeknöllt.

 

 

Von E-Scootern könnt ihr gar nicht weit genug entfernt parken! Sie werden oft von Passanten oder Windböen umgekippt und zerstören den feinen Lack eures Rollers schneller als Euch lieb ist. Also: Abstand halten!

 

Und falls Du doch mal einen regulären City-Parkplatz ergattern und nutzen solltest: Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Zweiräder. Der Schein und ggf. die Parkscheibe muss gut sichtbar am Fahrzeug befestigt werden. Seid ihr in der Gruppe unterwegs und belegt zu mehreren einen PKW-Parkplatz, dann gibt es keinen Bonus fürs Platzsparen. Nicht nur einer, sondern jeder Roller auf dem Stellplatz muss zahlen. Da klingelt es in der Stadtkasse.

 

Fazit:

 

Zeige möglichst wenig Präsenz. Verschwinde zwischen Baum und Borke – in diesem Fall die Straße, da bist Du gut aufgehoben. Solange Du so deine Sozialverträglichkeit zeigst, läßt man Dich auch als Falschparker in Ruhe.

 

 

Na, wo ist der Roller? So sieht der ideale Parkplatz aus!

 

 

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