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Pro & Contra: Saisonkennzeichen

Fahr doch wann Du willst!

Roller sind schlichtweg genial in unseren überfüllten Ballungszentren. Man steht damit nicht im PKW- und Lastwagenstau; man kommt zügig und günstig von A nach B. Und man muss sich nicht der Taktung und dem Wegenetz des ÖPNV unterwerfen. Ja, das geht auch mit dem Fahrrad, aber die meisten unter uns können gut darauf verzichten, verschwitzt am Arbeitsplatz aufzuschlagen.

Kritisch wird es allerdings im Winter: Wer noch keine Wintersaison hinter sich hat, kann sich schlecht vorstellen, dass der Ganzjahresbetrieb mit der richtigen Ausrüstung eigentlich ein Kinderspiel ist.

Für die Frösteligen unter uns Rollerfahrern deshalb hier die Alternative: das Saisonkennzeichen, erklärt in deinen fünf Fragen & unseren fünf Antworten.

Was ist ein Saisonkennzeichen genau?

Das Saisonkennzeichen wird seit 1997 ausgestellt, wenn ein Fahrzeug nur für einen wiederkehrenden, aber beschränkten Zeitraum und nicht rund ums Jahr zugelassen wird. Es ist also ein normales Kennzeichen, auf dem auch die Angaben zum zulässigen Betriebszeitraum eingeprägt sind.

 

Du erkennst das Saisonkennzeichen an zwei kleinen Ziffern, die neben dem farbigen Siegel eingeprägt sind. Ein Beispiel: 04 und 10 untereinander, getrennt durch einen Strich, bedeuten, dass ein Fahrzeug vom 1. April bis zum 31. Oktober  bewegt werden darf. Die Zahl oberhalb des Strichs ist also den Monat des Beginns und die Zahl unterhalb des Strichs der Monat, an dem der Betriebszeitraum endet.

 

Wie kriege ich ein Saisonkennzeichen?

Das geht ganz einfach. Bei der Zulassung deines Rollers, legst Du fest, ob Du rund ums Jahr oder nur für einige Monate fahren willst. Wichtig: das gilt nur für Roller mit 125 cm³ und mehr. 50er Roller haben immer ein Versicherungs-Schild für ein ganzes Jahr (1. März jeweils bis Ende Februar), für sie gibt es kein Saisonkennzeichen. Aber die Versicherung kostet wenig, KfZ-Steuer gibt es gar keine – die Ersparnis wäre also recht klein.

Wann gilt ein Saisonkennzeichen?

Das bleibt dir überlassen. Du kannst bei der Zulassung deines Rollers festlegen, in welchen Monaten des Jahres dein Roller für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein soll. Dabei musst Du mindestens zwei zusammenhängende Monate und maximal elf zusammenhängende Monate als Zulassungszeit definieren. Änderungen sind nicht möglich; d.h., wenn dein Fahrzeug erst ab April gefahren werden darf und Du ausnahmsweise im sonnigen März fahren willst, musst Du die gesamte Anmeldeprozedur wiederholen und neue Kennzeichen machen lassen. Gleiches gilt für das Ende der jährlichen Zulassungszeit. Angenommen, dein Kennzeichen hat einen Geltungszeitraum bis einschließlich November. Dann darf der Roller ohne Ausnahme ab 1. Dezember nicht mehr auf einer öffentlichen Straße oder im öffentlichen Raum genutzt und geparkt werden.

 

Ausnahmen – z.B. ein letztes sonniges Wochenende – sind nicht drin: Du bist dann mit einem illegalen, nicht versicherten Fahrzeug unterwegs. Das kann teuer werden, weil das keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist. Also plane besser schon bei der Zulassung des Saisonkennzeichens einen Monat mehr mit ein.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Das kann man pauschal nicht sagen oder ausrechnen, weil die lokalen Zulassungsstellen unterschiedliche Preise haben. Die einmalige Zulassung eines Motorrads oder Rollers liegt aber in der Regel zwischen 25 und 30 Euro plus den Kosten für das Kennzeichen.

 

Es ist aber auf jeden Fall billiger, als das Fahrzeug im Winter ab- und im Frühjahr wieder anzumelden. Außerdem entfällt der Behördengang und die inzwischen obligatorische Online-Buchung eines Termins bei der Zulassungsstelle. Andererseits braucht der Roller einen sicheren Stellplatz. Ein extra angemieteter Winterstellplatz kann tatsächlich teurer kommen als eine ganzjährige Zulassung.

 

Billiger wird auf jeden Fall die Versicherung. Bezahlt werden nur die Monate, für die der Versicherungsschutz tatsächlich vereinbart wurde. Dabei gibt es versicherungstechnisch eine wichtige Ausnahme: Auch wenn der Roller nicht gefahren werden darf, gilt er im Winterstandort (auf privatem Grund) als versichert – das ist wichtig bei Diebstahl oder z.B. Sturmschäden.

Ist ein Saisonkennzeichen was für mich?

 

Pro: Mit Sicherheit ja, wenn Du das Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen willst. Keine aufwändige An- und Abmeldung, keine Laufwege, weniger Kosten auch bei der Versicherung.

 

Contra: Mit Sicherheit nein, wenn man rund ums Jahr auch im Winter fährt und nicht auf jeden Euro schaut. Es gibt nicht Schöneres als eine spontane Rollertour am ersten sonnigen und warmen Wochenende – und das schon Ende Februar!

 

Kosten-Tipp: Woran auch gedacht werden muss: Außerhalb der Saison eures Kennzeichens darf der Roller nicht im öffentlichen Raum geparkt werden. Mietet ihr für den Winter deshalb eine Garage, sind die Mietkosten häufig höher als die eingesparten Euros für Versicherung und KfZ-Steuer. Also egal ob ihr “pro” oder “contra” seid, rechnen müsst ihr allemal!

 

Optik-Tipp: Achtung! Nicht immer sind Saisonkennzeichen und normales Kennzeichen gleich groß. Vergrößert sich das Kennzeichen durch die zusätzlichen Monatsangaben, so habt ihr schnell ein sogenanntes “Kuchenblech” hintem am Roller kleben. Ist nicht jedermanns Geschmack.

 

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